Gesund­heit, die Sie sich leisten können

Ob gesetz­lich versi­chert, privat versi­chert oder Selbst­zahler: Alle Pati­enten sind bei uns herz­lich willkommen.

Bei Verdacht auf Störung der Stimme, des Schlu­ckens oder Hörens, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Fach­arzt­praxis für HNO-Heil­kunde oder Neurologie.

Nach dem ärzt­li­chen Befund bzw. mit einer entspre­chenden Verord­nung (Rezept), können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.

Falls Sie Fragen oder Schwie­rig­keiten mit den Forma­li­täten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bei gesetz­lich Versi­cherten gilt: Für Kinder ist die Behand­lung zuzah­lungs­frei. Erwach­sene zahlen nach den aktu­ellen gesetz­li­chen Bestim­mungen pro Rezept einen Eigen­an­teil von maximal 10 % der Behand­lungs­kosten sowie eine Rezept­ge­bühr in Höhe von 10 €.

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Ihre Kosten
Regu­läre Rezept­ge­bühr: 10 €
Maxi­maler Eigen­an­teil pro Behand­lung: 10 %
Kinder: Zuzah­lungs­frei
Selbst­zahler ohne Rezept: auf Anfrage
Coaching: auf Anfrage