Gesundheit, die Sie sich leisten können
Ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler: Alle Patienten sind bei uns herzlich willkommen.
Ob gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler: Alle Patienten sind bei uns herzlich willkommen.
Bei Verdacht auf Störung der Stimme, des Schluckens oder Hörens, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Facharztpraxis für HNO-Heilkunde oder Neurologie.
Nach dem ärztlichen Befund bzw. mit einer entsprechenden Verordnung (Rezept), können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten mit den Formalitäten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Bei gesetzlich Versicherten gilt: Für Kinder ist die Behandlung zuzahlungsfrei. Erwachsene zahlen nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen pro Rezept einen Eigenanteil von maximal 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 €.